Allgemeine Mietbedingungen

Nachfolgende Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages Stand: 12. Dezember 2008

Die endgültige Reservierung der Ferienwohnung erfolgt, wenn der Mietvertrag umgehend zurückgesandt wird. Wir bitten die Anzahlung, wie im Vertrag genannt zu leisten. Das vollständige Gesamtentgelt für die Ferienwohnung hat der Gast in jedem Fall spätestens 3 Wochen vor Beginn der Überlassung der Ferienwohnung auf das Konto des Gastgebers zu überweisen. Kommt der Vertragsabschluss erst in kürzerer Frist vor Beginn der Überlassung der Ferienwohnung zustande, so ist das Gesamtentgelt sofort zur Zahlung fällig. Bei nicht fristgerechtem Eingang behalten wir uns eine außerordentliche Kündigung vor.

Bei Rücktritt des Mieters von diesem Vertrag ist die gesamte Miete fällig. Sollte es gelingen, die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten, wird die Miete anteilig erstattet .In jedem Fall sind eine Vertragsgebühr von 25,00 € und 15 % der Vertragssumme zu zahlen. Um unnötige Verluste zu vermeiden, empfiehlt es sich eine Reisekostenrücktrittsversicherung abzuschließen.

Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Ferienwohnung einem Dritten zu überlassen, insbesondere nicht weiter zu vermieten.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die auf Parkplätzen, welcher Art auch immer, entstehen. Dagegen haftet der Mieter für falsche und nicht sachgerechte Bedienung der Parkeinrichtungen. Parken ist nur auf dem im Vertrag bezeichneten Platz gestattet.

Die Ferienwohnung darf nur mit der vereinbarten Personenanzahl bewohnt und benutzt werden. Bei Überschreitung der vereinbarten Personenzahl kann eine fristlose Kündigung erfolgen. Alle Gäste sind gehalten, sich nach der jeweils geltenden Hausordnung zu richten. Das Übertreten der Hausordnung kann einen Verweis aus der Ferienwohnung nach sich ziehen, ohne dass der Vermietungspreis ganz oder teilweise erstattet wird.

Die Ferienwohnung wird Ihnen im voll gebrauchsfähigen Zustand, möbliert und inventarisiert, zur Verfügung gestellt. Alle Mietsachen, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhanden gekommen sind, müssen vom Mieter ersetzt werden. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Mietzeit entstehen, sofort zu melden. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft. Der anmeldende Mieter haftet persönlich für alle Mitreisenden.

Während des Aufenthaltes ist jeder Mieter verpflichtet, die Ferienwohnung selbst sauber zu halten. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung besenrein (Mülleimer leeren, Flaschen und Papier entsorgen, Abwaschen) zu übergeben.

Den Ferienwohnungsschlüssel erhalten Sie bei Anreise vor Ort. Der Anreisezeitpunkt ist abzustimmen.

Die Ferienwohnung kann am Anreisetag ab 15:00 Uhr bezogen werden und ist am Abreisetag bis 10:00 Uhr freizumachen.

Geringfügige Abweichungen des Mietgegenstandes insbesondere hinsichtlich einzelner Ausstattungsmerkmale von dem im Internet oder anderweitig ersichtlichen Abbildungen sind möglich und begründen keinen Mangel. Im Falle eines nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Vermieter verursachten Mangels der Mietsache ist die etwaige Haftung des Vermieters auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung ausgeschlossen.

Bei Verlust von Schlüsseln werden die Schließzylinder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht. Der Mieter hat für die dadurch entstehenden Kosten aufzukommen.

Die Vertragskopie ist unterschrieben zurück zu senden. Das Original des Vertrages ist für Ihre Unterlagen bestimmt. Für entstehende Kurabgaben im Sinne der jeweils geltenden Satzung der Gemeinde Heringsdorf haftet ausschließlich der Mieter. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass eine Meldepflicht besteht. Der Mieter kann die Kurabgabe auch bei uns entrichten.

Streichungen und Zusätze von Seiten des Mieters gelten als nicht geschrieben und bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Wolgast.